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Allgemeine Geschäftsbedingungen als Energiemakler

AGB - PV Energy & Health Solutions UG - Stand 01.01.2025 - als PDF

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der PV Energy and Health Solutions UG (haftungsbeschränkt), Stand: 01.01.2025

  • Der Auftraggeber (AG) beauftragt die PV Energy and Health Solutions UG (haftungsbeschränkt) (zukünftig AN) mit der Umstellung seiner Energieversorgung sowie der fortlaufenden Betreuung der zugeordneten Verbrauchsstellen. Der AG überträgt damit die Verantwortung für die wirtschaftliche Beschaffung seiner Energieversorgung an den AN. Der Auftrag gilt deutschlandweit und bleibt auch bei einem Umzug des AG bestehen. Der AN erbringt diese Dienstleistungen in eigenverantwortlicher Weise. Hierzu erteilt der AG dem AN einen Energiemakler-Betreuungsvertrag inklusive Handlungsvollmacht. Schadensersatzansprüche gegen den AN sind auf 100,00 € je Schadensfall begrenzt und setzen grobe Fahrlässigkeit voraus. Die Abtretung von Ansprüchen des AG an Dritte ist ausgeschlossen.
  • Der AN verpflichtet sich, unabhängig von Energieanbietern zu handeln und einen Anbieterwechsel nur dann vorzunehmen, wenn für den AG ein finanzieller Vorteil gemäß dem Energie-Makler-Vertrag erzielt werden kann. Der finanzielle Vorteil wird durch einen Preisvergleich und ein Ergebnisschreiben dokumentiert.
  • Der AG verpflichtet sich, aktiv mitzuwirken und dem AN alle notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen. Der AN bestimmt, auf welchem Wege die Daten bereitgestellt werden. Der AG stimmt der Erfassung, Speicherung und Pflege der notwendigen Daten zu und ermächtigt den AN, die Bankverbindung des AG an den Energieversorger zur Abwicklung des Lastschriftverfahrens weiterzugeben.
  • Der AN erbringt bundesweit folgende Grundleistungen für den AG:
    • Erfassung und Speicherung der erforderlichen Daten.
    • Digitale Archivierung der Verträge, die bei Bedarf an den AG oder berechtigte Dritte weitergeleitet werden.
    • Dokumentation der Verbrauchsdaten und Übermittlung an die Lieferanten bzw. Netzbetreiber.
    • Kommunikation mit allen beteiligten Parteien.
    • Überwachung der vertragsrelevanten Fristen sowie Prüfung von Rechnungen und Verträgen, soweit möglich.
    • Unterstützung bei Beschwerden gegenüber der Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur (nur für Privatkunden möglich).
  • Der AN erbringt zudem bundesweit folgende Grundleistungen für den AG als Neukunde:
    • Vorlage der Vollmacht beim zuständigen Netzbetreiber sowie beim aktuellen Versorger und Auskunftseinholung der Vertrags- und Verbrauchsdaten.
    • Auswertung der erfassten Daten, Erstellung der Kostenanalyse und die Auswahl des Energieanbieters.
    • Die Veranlassung der Vertragsumstellung, sowie erforderlichenfalls die Kündigung des Vertrages beim Vorversorger.
  • Der AN erbringt zudem bundesweit folgende Grundleistungen für den AG als Bestandskunde:
    • Analyse der Marktsituation vor Auslauf der jeweils verhandelten Energiepreisgarantie nach Vorgabe des AN und Verbrauchsdaten des AG, sowie die Erstellung der Kostenanalyse. Insbesondere die Durchführung eines jährlichen bzw. fortlaufenden Energieeinkaufs, die Preise der eingekauften Energiemengen werden jeweils zum Lieferbeginn an den AG bekannt gegeben.
    • Veranlassung der Vertragsumstellung zum Wechsel des Lieferanten, sowie erforderlichenfalls der form- und fristgerechten Kündigung beim Altlieferanten.
    • Die Überwachung und notwendige Einflussnahme auf den Vertragsstatus. Vorlage der Vollmacht beim zuständigen Netzbetreiber sowie beim aktuellen Versorger und Auskunftseinholung der Vertrags- und Verbrauchsdaten.
  • Grundsätzlich steht Unternehmern kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Unternehmer werden definiert als eine natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der AN räumt gegen eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von netto 500,00 € einen Widerruf innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung ein.
  • Der AG verpflichtet sich,
    • während der Vertragslaufzeit und bei ungekündigtem Vertragsverhältnis keine anderen Dienstleister, Versorger oder Netzbetreiber mit der Energieversorgung zu beauftragen. Ebenso verpflichtet sich der AG vom bisherigen Versorger keine Rückgewinnungsangebote anzunehmen. Verstößt der AG gegen diese Vereinbarung, gilt eine Vertragsstrafe von 600,00 € je relevante Zählerstelle bzw. Anschluss bis 25.000 kWh jährlichen Stromverbrauch/Gasverbrauch als vereinbart. 800,00 € je relevante Zählerstelle bzw. Anschluss ab 25.001 kWh Stromverbrauch / Gasverbrauch pro Jahr bzw. Anschluss, 1000,00 € je relevante Zählerstelle bzw. Anschluss ab 50.000 kWh Stromverbrauch / Gasverbrauch pro Jahr bzw. Anschluss, 1.5000 € je relevante Zählerstelle bzw. Anschluss ab 50.001 kWh und mehr Stromverbrauch / Gasverbrauch pro Jahr bzw. Anschluss als vereinbart. (Vorjahresverbräuche werden als Grundlage für die Vertragsstrafen herangezogen).
    • sich nicht direkt mit den Versorgern und Netzbetreibern in Verbindung zu setzen. Schadensersatzansprüche wie bisher beschrieben werden auch dann fällig, wenn die Maklervereinbarung und Vollmacht zwar bereits durch den AG gekündigt sind, bereits geschlossene Energielieferverträge des AN durch den Netzbetreiber aber abgelehnt werden, weil der AG in der Zwischenzeit anderweitige Lieferverträge geschlossen hat und diese schneller beim Netzbetreiber angemeldet werden (Doppelvertragsverhältnis wobei der durch den AN geschlossene Vertrag nicht in Belieferung gehen kann aufgrund des weiteren grob fahrlässigen Vertragsabschlusses des AG und der zuvorgekommenen Netzanmeldung) oder andere Handlungen vornimmt die das Scheitern der Anmeldung zur Folge haben.
  • Für die unter Punkt 4, Punkt 5 und Punkt 6 genannten Leistungen fallen für den AG keine Kosten oder Maklerhonorare an. Sollte sich die Marktsituation ändern, behält sich der AN das Recht vor, den Energie-Makler-Vertrag anzupassen und gegebenenfalls ein Honorar einzuführen. Der AG wird darüber rechtzeitig informiert. Widerspricht der AG der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich, gilt diese als angenommen.
  • Der AN darf Aufträge oder Teile davon an Dritte weitergeben und die hierfür erforderlichen Daten übermitteln.
  • Der AG ist verpflichtet, den AN über Änderungen seines Namens, seiner Tätigkeit, Bankverbindung oder Adresse binnen 4 Wochen ab Kenntnis der Änderung zu informieren.
  • Erfüllt der AG seine vertraglichen Pflichten nicht, insbesondere im Hinblick auf Punkt 3 und Punkt 8, ist der AN berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
  • Streitigkeiten zwischen dem AG und Energielieferanten berühren das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und dem AN nicht. Aufrechnungen sind ausgeschlossen.
  • Der AG verpflichtet sich, dem AN eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen und erkennt die Verbindlichkeit von Erklärungen, die an diese Adresse gesendet werden, an.
  • Der Energie-Makler-Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom AG jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die PV Energy and Health Solutions UG (haftungsbeschränkt), Schuhgasse 5, 07381 Pößneck, zu richten. Bereits vermittelte Energielieferverträge bleiben davon unberührt.
  • Die im Rahmen des Vertrages erhobenen Daten werden durch den AN automatisiert gespeichert und verarbeitet. Der AG willigt widerruflich in die zeitlich unbegrenzte Nutzung und Speicherung seiner Daten ein. Auf Wunsch erhält der AG Auskunft über seine Daten oder kann deren Löschung verlangen. Der AG hat das Recht, seine Daten an einen Drittanbieter übertragen zu lassen. Es gilt die DSGVO.
  • Diese Vereinbarung enthält alle wesentlichen Absprachen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des AN.

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