Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bei Energy & Health Solutions – Digitale Zugänglichkeit für alle
Bei energyandhealth.solutions legen wir großen Wert darauf, dass unsere Website für alle Nutzer zugänglich ist, unabhängig von Behinderungen oder Einschränkungen. Wir streben eine barrierefreie Nutzung an, um Informationen zu Energiethemen, unseren Dienstleistungen und Produkten für jeden erreichbar zu machen. Unsere Inhalte basieren auf den Prinzipien der digitalen Zugänglichkeit, inspiriert von etablierten Standards.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bei energyandhealth.solutions sind bestrebt, unsere Plattform so zu gestalten, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten gleichermaßen genutzt werden kann. Das umfasst visuelle, auditive, motorische und kognitive Aspekte. Unsere Website ermöglicht es Nutzern, sich über Themen wie nachhaltige Energielösungen und verwandte Services zu informieren, Anfragen zu stellen und Inhalte zu teilen. Wir optimieren kontinuierlich unsere Barrierefreiheit, um eine inklusive digitale Erfahrung zu bieten.
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit orientieren sich am Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Unsere Website und Services erfüllen folgende Kriterien:
- Wahrnehmbar: Inhalte sind so gestaltet, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können, z. B. durch Alternativtexte für Bilder, Kontrastverhältnisse und Untertitel für Videos (können bei youTube eingestellt werden).
- Bedienbar: Die Navigation ist für alle zugänglich, inklusive Tastaturbedienung, klare Menüs und ausreichend Zeit für Interaktionen.
- Verständlich: Texte sind klar und verständlich, mit konsistenter Struktur und Vermeidung unerwarteter Änderungen.
- Robust: Die Inhalte sollten kompatibel mit Assistenztechnologien wie Screenreadern und verschiedenen Browsern sein.
Falls Du Barrieren auf unserer Website feststellst oder Verbesserungsvorschläge hast, kontaktiere uns bitte unter info@energyandhealth.solutions. Wir bearbeiten Meldungen umgehend und stellen bei Bedarf Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung, soweit vorhanden.
Marktüberwachungsstelle
Zuständige Behörde: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MFLB).
